Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis in Deutschland
§ 28 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) regelt die Anerkennung einer im EU- oder EWR-Ausland (nachfolgend nur noch EU-Ausland) erworbenen Fahrerlaubnis. Im Grundsatz gilt: Inhaber einer gültigen EU-Fahrerlaubnis mit ordentlichem Wohnsitz in…