Bindung der Fahrerlaubnisbehörde an ein Strafurteil
Die Fahrerlaubnisbehörde darf nach § 3 Absatz 4 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes nicht zum Nachteil vom Inhalt des Strafurteils abweichen. Dies gilt nicht nur für die Entziehung selbst, sondern für das…