Bild Bußgeld Fahrverbot

Welche Besonderheiten gibt es beim Fahrverbot?

Wenn es irgendwie geht, möchten Betroffene ein Fahrverbot vermeiden. Wenn Du bisher noch kein Fahrverbot kassiert hast, empfiehlt es sich, sich direkt mit der Behörde zu verständigen. Soweit keine Einwände bestehen, wird die Behörde in der Regel durch Verdoppelung des Bußgeldes von einem Fahrverbot absehen. 

In Deutschland kann die Behörde in bestimmten Fällen von der Verhängung eines Fahrverbots absehen und stattdessen das Bußgeld erhöhen. Dies ist in § 4 Abs. 4 der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) geregelt. Gemäß dieser Vorschrift kann bei erstmaligen Geschwindigkeitsüberschreitungen von geringerem Ausmaß (nicht mehr als 20 km/h außerorts und nicht mehr als 15 km/h innerorts) von einem Fahrverbot abgesehen werden. Statt dessen kann ein erhöhtes Bußgeld verhängt werden.

Darüber hinaus kann gemäß § 17 Abs. 3 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) die Geldbuße erhöht werden, wenn besondere Umstände vorliegen, die die Ahndung innerhalb des vorgesehenen Rahmens nicht als angemessen erscheinen lassen. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der Betroffene wiederholt Ordnungswidrigkeiten begeht und ein hohes Einkommen erzielt.

Es ist jedoch zu beachten, dass die Erhöhung des Bußgeldes anstelle eines Fahrverbots in der Praxis eher eine Ausnahme darstellt und die konkreten Umstände des Einzelfalls entscheidend sind. Die Behörde muss jeweils prüfen, ob die Erhöhung des Bußgeldes anstelle des Fahrverbots eine angemessene und wirksame Sanktion darstellt.

FAQ

Wie interagieren Fahrverbot und Geldbuße miteinander? 
Zwischen Fahrverbot und Geldbuße besteht eine Wechselwirkung; das Gericht kann grundsätzlich das Fahrverbot anpassen, wenn eine hohe Geldbuße verhängt wird. Dies ist eine Einzelfallfrage.

Wie wichtig ist die Detailgenauigkeit bei der Begründung eines Fahrverbots wegen beharrlicher Verstöße?
Sehr wichtig; alle relevanten Vorahndungen müssen im Urteil genau dokumentiert werden, um ein solches Fahrverbot wegen beharrlicher Verstöße zu rechtfertigen.

In welchen Fällen kann von einem Regelfahrverbot abgesehen werden?
Nur in besonderen Ausnahmefällen, dazu müsste durch das Fahrverbot die berufliche Existenz des Fahrers gefährdet sein. Dies muss quasi unmittelbar bevorstehen. Die hypothetische Möglichkeit reicht in der Regel nicht aus.

Wann ist die Annahme von Augenblicksversagen gerechtfertigt?
Nur in speziellen Ausnahmefällen, z.B. wenn ein Fahrer kurzfristig die Geschwindigkeit überschreitet, um einem Hindernis auszuweichen.

Wie beeinflusst eine lange Verfahrensdauer die Verhängung eines Fahrverbots?
Ein Fahrverbot kann als nicht mehr erzieherisch wirksam angesehen werden, wenn zwischen der Tat und dem Urteil mehr als zwei Jahre liegen und der Fahrer sich verkehrsgerecht verhalten hat.

Kann die gleichzeitige Verhängung eines Fahrverbots und der Entziehung der Fahrerlaubnis als Doppelbestrafung gelten?
Nein, sie gelten nicht als Doppelbestrafung und können beide verhängt werden, um die Schwere des Vergehens zu betonen.

Wann kann von einem Fahrverbot aufgrund beruflicher oder wirtschaftlicher Härten abgesehen werden?
Wenn dem Fahrer durch das Fahrverbot ein  Arbeitsplatzverlust oder ein wirtschaftlicher Existenzverlust unmittelbar droht und keine zumutbaren Alternativen bestehen.

Wie wird das Verteidigungsverhalten des Fahrers im Verfahren berücksichtigt?
Ein Fahrer darf nicht negativ beurteilt werden, wenn er sich gegen die Anschuldigungen verteidigt und die Tat nicht eingesteht.

Unter welchen Umständen ist die Anwendung von § 4 Abs. 4 BKatV ausgeschlossen?
Wenn Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht nur kurzfristig vorliegen, sondern über eine längere Strecke andauern.

Wann ist die Verhältnismäßigkeit bei der Aufklärung von Zustellungsmängeln relevant?
Wenn kein Fahrverbot droht und der Verstoß geringfügig ist, könnte das Gericht den Aufwand für die Aufklärung begrenzen, um die Verhältnismäßigkeit zu wahren. 

§ 4 Absatz 4 Bußgeldkatalogverordnung:
Wird von der Anordnung eines Fahrverbots ausnahmsweise abgesehen, so soll das für den betreffenden Tatbestand als Regelsatz vorgesehene Bußgeld angemessen erhöht werden.
 
§ 17 Abs. 3 Ordnungswidrigkeitengesetz
Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters kommen in Betracht; bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bleiben sie jedoch in der Regel unberücksichtigt.

Titelbild Quelle: DALL·E von OpenAI generiert

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