Ursache von Verkehrsverstößen – was Sie für Ihre MPU wissen sollten

Gutachter berücksichtigen bei ihrer Begutachtung die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung sowie die Beurteilungskriterien. Wenn Sie wegen Verkehrsverstößen (Punkte oder Verkehrsstraftaten) sich medizinisch-psychologisch begutachten (MPU) lassen müssen, dann gehen die Gutachter zunächst einmal von Folgendem aus:

Personen, die durch wiederholte oder erhebliche Verkehrsverstöße auffällig geworden sind, stellen eine besondere Gefahrenquelle dar. Diese Gefährdung lässt sich damit erklären, dass diese Auffälligkeiten auf Gewohnheiten, verfestigte Fehleinstellungen oder Leistungsmängel zurückzuführen sind.

Aufgrund des geringen Entdeckungsrisikos bei Verkehrsverstößen und des damit verbundenen kurzfristigen Erfolgs von riskanten Verhaltensweisen ist in der Regel von einer oft langjährigen Lerngeschichte im Vorfeld der Auffälligkeiten mit entsprechenden Verhaltensweisen ausgegangen werden.

Bei Personen, die wiederholt durch verkehrsrechtliche Verstöße in Erscheinung getreten sind, ist aus fachlicher Sicht die Vermutung begründet, dass dem Verhalten eine

  • mangelnde selbstkontrolle bei der Einhaltung von Regeln und/oder
  • eine fehlerhafte Wahrnehmung und Bewertung des eigenen Verhaltens zugrunde liegen.

Welche Voraussetzungen müssen Sie bei einer MPU wegen Punkten bzw. Verkehrsverstößen / Verkehrsstraftaten erfüllen, um ein positives zu erhalten?

Ihre Eignung kann nur dann als gegeben oder als wiederhergestellt betrachtet werden, wenn Sie die nachstehend aufgeführten Voraussetzungen erfüllen:

  1. Es besteht Einsicht in die Problematik des Fehlverhaltens bzw. in die Ungewöhnlichkeit der Häufung, die Ursachen der Verkehrsverstöße werden erkannt und risikoarme Vermeidungsstrategien sind entwickelt.
  2. Die wesentlichen Bedingungen, die für das werden von dem Betroffenen erkannt.
  3. lnnere Bedingungen (Antrieb, Affekte, stimmungsstabilität bzw. -labilität, Motive, persönliche Wertschätzungen, Selbstbeobachtung, Selbstbewertung, Selbstkontrolle), die früher das problematische Verhalten determinierten, haben sich im günstigen Sinne entscheidend verändert.
  4. Ungünstige äußere Bedingungen, die das frühere Fehlverhalten mitbestimmten, haben sich unter den entscheidenden Gesichtspunkten günstig entwickelt oder ihre Bedeutung so weit verloren, dass negative Auswirkungen auf das Verhalten als Kraftfahrer nicht mehr zu erwarten sind.
  5. Die psychische Leistungsfähigkeit ermöglicht eine ausreichend sichere Verkehrsteilnahme aufgrund situationsangemessener Aufmerksamkeitsverteilung, rascher und zuverlässiger visueller Auffassung und Orientierung, aufgrund Belastbarkeit sowie Reaktionsschnelligkeit und -sicherheit (siehe Kapitel 2.5 Anforderungen an die psychische Leistungsfähigkeit).
  6. Ausgeprägte lntelligenzmängel, die eine vorausschauende Fahrleistung bei realistischer Gefahrenwahrnehmung und -einschätzung infrage stellen, liegen nicht vor (siehe Kapitel 3.1 3 lntellektuelle Leistungseinschränkungen).
  7. Körperliche und psychische Beeinträchtigungen, die als Ursache für die Verkehrsverstöße infrage kommen, liegen nicht mehr vor beziehungsweise können als kompensiert gelten.