Nicht-Verwertbarkeit von Angaben bei der MPU
Wann Deine Angaben nicht verwertbar sind, ist in der so genannten Null-Hypothese in den Beurteilungskriterien geregelt.
Wann sind Deine Angaben nicht verwertbar und führen damit zwangsläufig zu einer negativen Beurteilung Deiner Fahreignung.
- Der einfachste Fall liegt vor, wenn Du gar nicht an Deiner Befragung mitwirkst, Dir möglicherweise nichts daran liegt, dass die Gutachter Informationen zu den tatsächlichen Geschehnissen erhalten. Falls Du das vorhaben solltest, spare Dir das Geld, eine positive Begutachtung ist natürlich unmöglich!
- Du widersprichst Dir und kannst diesen Widerspruch tatsächlich nicht auflösen, weil Du beispielsweise widersprüchliche Angaben zum Konsumverhalten machst oder weil Du gegenüber dem Arzt und der Psychologin abweichende Angaben zum Konsumverhalten oder zur Abstinenzdauer machst.
→ Eine positive Begutachtung ist dann unmöglich!
- Du widersprichst mit Deinen Angaben dem gesicherten Erfahrungswissen der Gutachterin. Beispielsweise bist Du mit einer Blutalkoholkonzentration von 2 Promille aufgefallen, hast keine alkoholbedingten körperlichen Auffälligkeiten gezeigt und hast unmittelbar nach der Auffälligkeit den Konsum von Alkohol eingestellt. Du gibst an, Du hättest weder körperliche noch psychische Nebenwirkungen im zeitlichen Zusammenhang der Abstinenz gezeigt. Wer mit 2 Promille ein Kraftfahrzeug führen kann, ohne irgendwelche alkoholbedingten Auffälligkeiten zu zeigen, der muss diese Alkoholgewöhnung über Jahre trainiert haben.
Wenn Betroffene mit einer solchen Trinkgeschichte Abstinenz einleiten, sind zumindest psychische Nebenwirkungen zu erwarten. Das Alkoholentzugssyndrom ist von Mensch zu Mensch zwar unterschiedlich, was bedeutet, es gibt Menschen, die viel Alkohol konsumiert haben und keinerlei Entzugserscheinungen zeigen, und es gibt Menschen, die relativ wenig Alkohol trinken, aber schwere Entzugserscheinungen haben können.
Entzugssymptome können sein, beschleunigter Puls, erhöhter Blutdruck, Schwitzen, Zittern, motorische Unruhe, Übelkeit und Erbrechen, Angst, Schlaflosigkeit, Konzentrationsstörungen und Krampfanfälle sowie Delir (geistige Verwirrung, Halluzinationen (z.B. „weiße Mäuse“) und getrübtem Bewusstsein als schwerwiegende Komplikation, Quelle: Kai Wendt, Suchthilfe & Suchttherapie, 2017, S. 72)
Die Wahrscheinlichkeit, dass der Betroffene im Beispielsfall überhaupt keine Auffälligkeiten zeigen, ist gering. Selbst wenn Du keine körperlichen Symptome gezeigt hast, so ist doch zu erwarten, dass hinsichtlich seiner Trinkgewohnheiten bei Abstinenz psychische Auffälligkeiten auftreten, wie beispielsweise Schlafstörungen, Unruhe, Denken ans Trinken, Verlangen nach Alkohol, welches unterdrückt werden muss.
Berichte von solchen Erfahrungen, wenn Du diese gemacht hast!
- Du verstößt mit Deinen Angaben gegen wissenschaftliche Erkenntnisse. Wer mit einer Blutalkoholkonzentration von 2 Promille aufgefallen ist, kann nicht so tun, als habe er lediglich eine geringe Menge Alkohol getrunken, beispielsweise 4 Flaschen Bier in 2 Stunden. Gutachter können solche Angaben leicht auf Plausibilität überprüfen, indem sie die getrunkene Alkoholmenge rechnerisch schätzen.
- Berichte davon und schildere die allmählich eintretenden Abmilderungen und wie lange es gedauert hat, bis diese Symptome völlig verschwunden waren.
Lagen bei Dir Entzugssymptome vor?
Bild Quelle: DALL·E von OpenAI generiert