Bild Fahrverbot und Führerscheinabgabe

Das Fahrverbot ist eine wichtige Sanktion im deutschen Verkehrsrecht. In diesem Artikel geht es um die wichtigsten Aspekte des Fahrverbots, von seiner Wirksamkeit bis hin zur Vollstreckung mehrerer Fahrverbote.

1. Beginn und Ende des Fahrverbots

Das Fahrverbot beginnt mit seiner Wirksamkeit und untersagt dem Betroffenen, ein Kraftfahrzeug zu führen. Der genaue Zeitpunkt des Beginns hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Bei einer wirksamen Fahrerlaubnis ist der Zeitpunkt der Abgabe des Führerscheins zur amtlichen Verwahrung entscheidend.
  • Wenn der Führerschein bereits bei der Vollstreckungsbehörde ist, beginnt die Frist mit Rechtskraft der Entscheidung.
  • Bei Personen ohne Fahrerlaubnis oder mit abgelaufener befristeter Fahrerlaubnis beginnt das Fahrverbot mit der Rechtskraft.

2. Amtliche Verwahrung des Führerscheins

Die amtliche Verwahrung des Führerscheins kann auf verschiedene Weise erfolgen:

  • Grundsätzlich verwahrt die Vollstreckungsbehörde den Führerschein in den Strafakten.
  • Andere Möglichkeiten umfassen die Verwahrung in einem Tresor, als Asservat oder bei anderen zuständigen Behörden wie Polizeidienststellen oder Gerichten.
  • Bei Dienstführerscheinen kann die Abnahme durch einen Dienstvorgesetzten erfolgen.

3. Sonderfälle und Besonderheiten

Es gibt einige Sonderfälle und Besonderheiten zu beachten:

  • Bei Versendung des Führerscheins per Post ist der Eingangsstempel bei der Behörde maßgeblich.
  • Bei Beschlagnahme des Führerscheins beginnt die Frist mit der Beschlagnahme.
  • Wenn der Führerschein unauffindbar ist, kann ein Ersatzführerschein oder eine eidesstattliche Versicherung eingereicht werden.
  • Die Regelungen gelten auch für ausländische Führerscheine und Prüfbescheinigungen für begleitetes Fahren.

4. Vollstreckung mehrerer Fahrverbote

Seit dem 24.8.2017 gilt eine neue gesetzliche Regelung zur Vollstreckung mehrerer Fahrverbote:

  • Mehrere rechtskräftig verhängte Fahrverbote werden nacheinander vollstreckt, § 44 Abs. 4 S. 1 StGB.
  • Die Verbotsfristen werden in der Reihenfolge ihrer Wirksamkeit berechnet.
  • Bei gleichzeitiger Wirksamkeit läuft das früher angeordnete Fahrverbot zuerst.
  • Die Addition der Fahrverbotsfristen darf bei gesamtstrafenfähigen Verfahren die gesetzliche Höchstfrist von sechs Monaten nicht überschreiten.

5. Berechnung der Fahrverbotsdauer

Die Berechnung des Fahrverbots folgt speziellen Regeln:

  • Die Frist beginnt am Tag der Führerscheinabgabe zu Tagesbeginn.
  • Das Ende wird nach vollen Monaten berechnet.
  • Sonderregelungen gelten, wenn die Beginnzahl im Endmonat fehlt.

Abschließend ist zu beachten, dass die Vollstreckungsbehörde den Führerschein rechtzeitig vor Ende des Fahrverbots zurücksenden oder aushändigen muss, damit der Betroffene nach Ablauf der Frist wieder von seiner Fahrerlaubnis Gebrauch machen kann.

Wann wird welches Fahrverbot verhängt?

VerstoßFahrverbotBeschreibung
Geschwindigkeitsüberschreitung (innerorts)1 – 3 Monate– Ab 21 km/h zu schnell: 1 Monat Fahrverbot möglich.
– Ab 31 km/h zu schnell: 1 Monat Fahrverbot.
– Ab 41 km/h zu schnell: 1 – 2 Monate Fahrverbot.
– Ab 51 km/h zu schnell: 2 – 3 Monate Fahrverbot.
Geschwindigkeitsüberschreitung (außerorts)1 – 3 Monate– Ab 26 km/h zu schnell: 1 Monat Fahrverbot möglich.
– Ab 41 km/h zu schnell: 1 Monat Fahrverbot.
– Ab 51 km/h zu schnell: 2 Monate Fahrverbot.
– Ab 61 km/h zu schnell: 3 Monate Fahrverbot.
Rotlichtverstoß1 Monat– Überfahren einer roten Ampel (länger als 1 Sekunde rot): 1 Monat Fahrverbot.
– Bei Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer oder Unfall: 1 Monat Fahrverbot.
Abstandsunterschreitung1 – 3 Monate– Unterschreitung des Sicherheitsabstands: 1 – 3 Monate Fahrverbot, abhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem unterschrittenen Abstand.
Gefährdung des Straßenverkehrs1 – 3 Monate (ggf. länger)– Alkohol- oder Drogenbeeinflussung.
– Grob verkehrswidriges Verhalten, das andere gefährdet.
– Beispiel: Fahren mit über 0,5 Promille.
Alkohol/Drogen am Steuer1 – 3 Monate (Ersttäter)– Ab 0,5 Promille oder bei Drogeneinfluss (ohne direkte Gefährdung oder Unfall): 1 Monat Fahrverbot.
– Bei Wiederholungstätern: längeres Fahrverbot möglich.
Handy am Steuer (wiederholt)1 Monat– Wiederholter Gebrauch eines Mobiltelefons während der Fahrt: 1 Monat Fahrverbot.
Gefährliches Überholen1 Monat– Überholen bei unklarer Verkehrslage oder trotz Überholverbot, mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 1 Monat Fahrverbot.
Wiederholte Verstöße1 – 3 Monate (ggf. länger)– Wiederholtes Begehen von Ordnungswidrigkeiten, auch wenn sie einzeln kein Fahrverbot nach sich ziehen würden, kann zu einem Fahrverbot führen.
Straßenrennen1 Monat (mindestens)– Teilnahme an illegalen Straßenrennen: mindestens 1 Monat Fahrverbot, oft verbunden mit Führerscheinentzug und strafrechtlichen Konsequenzen.
Punkte im Fahreignungsregister (FAER)Ab 8 Punkte: Führerscheinentzug– Bei Erreichen von 8 Punkten erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Risiken in der Hauptverhandlung mit Bezug zu Führerschein/Fahrerlaubnis-Maßnahmen

In der Hauptverhandlung gibt es mehrere Fallstricke im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis bzw. dem Führerschein, die für den Angeklagten kritisch sein können. Hier sind einige der wichtigsten Punkte, auf die geachtet werden muss:

1. Entziehung der Fahrerlaubnis in der Hauptverhandlung

  • Überraschungsentscheidungen: Eine der größten Fallstricke ist, dass das Gericht in der Hauptverhandlung überraschend die Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen kann. Dies kann besonders dann problematisch sein, wenn der die Hauptverhandlung nicht ausreichend vorbereitet wurde, insbesondere realisiert sich das Risiko, wenn du ohne Verteidiger zur Hauptverhandlung gehst und nicht damit gerechnet hat, dass das Gericht eine solche Maßnahme in Erwägung zieht.
  • Unterschätzung der Sachlage: Oftmals wird die Ernsthaftigkeit eines Verfahrens, das die Fahrerlaubnis betrifft, unterschätzt. Wenn du nicht frühzeitig erkennst, dass eine Entziehung der Fahrerlaubnis im Raum steht, kann es dazu führen, dass keine geeigneten Gegenstrategien entwickelt werden, wie zum Beispiel die rechtzeitige Vorlage entlastender Beweise oder geeignete Beweisanträge.

2. Fehlende Vorbereitung auf die Möglichkeit eines Fahrverbots

  • Fehlerhafte Einschätzung der Rechtslage
  • Versäumnis, das Gericht auf alternative Sanktionen hinzuweisen

3. Missachtung der Verwaltungsrechtlichen Konsequenzen

  • MPU-Anordnung: Nach der strafrechtlichen Entziehung der Fahrerlaubnis kann die Fahrerlaubnisbehörde eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen, bevor die Fahrerlaubnis wiedererteilt wird. Das Risiko einer fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahme durch die Fahrerlaubnisbehörde droht auch, wenn das Strafverfahren eingestellt wird oder du freigesprochen wirst. Beachte, dass hier – im Verwaltungsverfahren – andere Maßstäbe gelten, als im Straf- oder Bußgeldverfahren.
  • Unkenntnis über das Fahreignungsregister (FAER): Punkte im Fahreignungsregister können zu zusätzlichen Schwierigkeiten führen, insbesondere wenn ein Entzug der Fahrerlaubnis bevorsteht oder bereits erfolgt ist. Eine unzureichende Berücksichtigung von  Punktekonto und möglichen Tilgungsfristen kann dem Angeklagten ebenfalls schaden.

4. Probleme mit der Gesamtstrafenbildung

  • Kumulierung von Fahrverboten: Wenn mehrere Verfahren gleichzeitig anhängig sind, ist es wichtig, die Gesamtstrafenbildung korrekt zu handhaben, insbesondere im Hinblick auf Fahrverbote. Hier besteht die Gefahr, dass das Gericht nicht darauf achtet, dass die Gesamtdauer der Fahrverbote sechs Monate nicht überschreitet.

Quelle Bild: DALLE