Sollten sich im Laufe des Gesprächs mit dem Psychologen Hinweise darauf ergeben, dass weiterhin Mängel bezüglicher Ihrer Eignung bestehen, die jedoch nach Ansicht des Gutachters durchaus behoben werden können, so können diese Eignungsmängel behoben werden durch die Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 Fahrerlaubnisverordnung.
Die Teilnahme an diesem Kurs ist immer dann möglich – und damit rückt die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis in unmittelbare Nähe -, wenn der Gutachter der Ansicht ist, Sie haben Einsicht und Verhaltensänderungen gezeigt, die von Bedeutung sind, aber noch nicht ausreichen um davon ausgehen zu können, dass Sie Alkohol und Autofahren trennen können.
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