Der Ablauf der MPU (Medizinisch-Psychologischen Untersuchung) ist mehr oder weniger standardisiert.
Der Ablauf der MPU ist unabhängig von der Deliktsart im Wesentlichen identisch:
- Ärztliche Untersuchung
- Leistungstest
- Psychologische Exploration
Alle Personen erhalten vorab einen Fragebogen, müssen an psychologischen Leistungstests und einem psychologischen Gespräch teilnehmen. Zusätzlich findet eine medizinische Untersuchung inklusive Blutentnahme statt. Ggf. müssen Sie einen Sehtest absolvieren.
SCHWERPUNKT DER MPU
Der Ablauf der MPU findet seinen Schwerpunkt im Bereich des Gespräches mit dem Psychologen, vor dem die meisten Absolventen sicherlich die größte Angst haben.
Der Ablauf des Gespräches ist aber kein Geheimnis und keine Zauberei, sondern ein standardisiertes Verfahren um letzten Endes die von der Straßenverkehrsbehörde gestellte Fragen beantworten zu können, nämlich ob Sie mit Blick das Vergehen zukünfitig geeignet sind, am Straßenverkehr teilzunehmen. Die Verkehrsmediziner und Verkehrspsychologen habe sich inzwischen auf ein standardisiertes Vorgehen geeinigt, welches den Beurteilungskriterien entnommen werden kann, inzwischen in der 3. Auflage erschienen.
DAS GESPRÄCH MIT DEM PSYCHOLOGEN
Der Psychologe bereitet sich auf Ihre Befragung vor. Ihm liegen sämtliche Unterlagen Ihrer Akte vor. Er ist bestens im Bilde, warum Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Sie können aber auch davon ausgehen, dass Ihnen der Psychologe grundsätzlich unvoreingenommen gegenübersitzt. Er will Sie nicht von vorneherein derart befragen, dass Sie auf jeden Fall ein negatives Gutachten erhalten.
Der Untersuchucher wird aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben zur Vergangenheit, also zum Tatzeitpunkt und davor, aufgrund Ihrer Erkenntnisse nach Verurteilung und Ihrer momentanen Haltung herausfinden, ob sich Ihre Grundeinstellung und Ihr Verhalten bezüglich Ihres Fehlverhaltens geändert hat, und zwar derart geändert hat, dass Sie nunmehr wieder geeignet erscheinen zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Weiterhin ist zu überprüfen, ob sich dieses Verhalten motivational gefestigt hat.
Ein solches Gespräch dauert 25 bis 60 Minuten. Sie werden alles erzählen, was mit Ihrem Delikt zu tun hat und alles was zum Fehlverhalten geführt hat. Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, am Ende des Gespräches sich die Aufzeichnungen des Psychologen vorlesen zu lassen.
MEDIZINISCHE UNTERSUCHUNG
Aufgrund der medizischen Untersuchung ist es dem Gutachter möglich, Ihre Aussagen auf Plausibilität zu überprüfen. Wenn Sie grundsätzlich plausibel erläutert haben, warum Sie zum Tatzeitpunkt ein Alkoholproblem hatten und welche Prozesse dazu geführt haben, dass dieses Problem nunmehr aus der Welt geschafft wurde, dann kann diese schlüssige Argumentation im Vergleich zu den noch krankhaft veränderten Blutwerten bei Alkoholkonsum dazu führen, dass erhebliche Zweifel aufkommen hinsichtlich Ihrer Fahreignung.
PSYCHOLOGISCHE LEISTUNGSTEST
Psychologisches Leistungstest werden i.d.R. mit Testcomputern durchgeführt. Lassen Sie sich das Gerät ausführlich erklären. Dadurch vermeiden Sie bedienungsbedingte Fehler, die mit Ihrer eigentlichen Leistungsfähigkeit nichts zu tun haben. Fragen Sie auch nach, wenn Sie etwas nicht verstanden haben. Das kann Ihnen nicht negativ ausgelegt werden.
Unterschätzen Sie einerseits die Schwierigkeit der psychologischen Leistungstests nicht, die Anforderungen sind durchweg hoch und die Tests sind anstrengend. Aber überbewerten Sie die Ergebnisse nicht. Kein Mensch schafft es, alle angebogtenen Übungen in der entsprechenden Zeit zu absolvieren. Wenn Sie ausreichende Ergebnisse erzielen, wird dies die Gutachter zufriedenstellen. Wie gesagt, der Schwerpunkt liegt im Gespräch mit dem Psychologen.
WAS TUN, NACH ERHALT DES GUTACHTENS?
Haben Sie ein negatives Gutachten erhalten, müssen Sie wissen, dass Sie das Gutachten nicht vorlegen müssen. Allerdings wird dies zur Folge haben, dass Ihnen die begehrte Fahrerlaubnis nicht erteilt wird. Gegen diesen ablehnenden Bescheid habe Sie die Möglichkeit Widerspruch einzulegen und ggf. Klage zu erheben. Ob dies Sinn macht oder nicht hängt vom Einzelfall ab. Deshalb können an dieser Stelle keine allgemeinen Hinweise gegeben werden. Im Zweifel sollten Sie sich bezüglich des weiteren Vorgehens anwaltlich beraten lassen.
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