MPU und Punkte
Wem die Fahrerlaubnis wegen Erreichen von 8 Punkten entzogen wird, muss im Rahmen der Beantragung der Neuerteilung der Fahrerlaubnis seine Eignung durch eine MPU nachweisen. Aber wie verhält es sich, wenn ein Betroffener über 50 Mal straßenverkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten begeht?
Diese Frage hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf zu entscheiden, Beschluss vom 07.11.2023 – 14 L 2776/23.
In dem dort verhandelten Fall wurde einem Fahrer die Fahrerlaubnis entzogen, weil er innerhalb von 16 Monaten 54 nicht eintragungspflichtige Verkehrsverstöße im ruhenden Verkehr beging. Da die sofortige Vollziehung der Fahrerlaubnisentziehung angeordnet wurde, wehrte er sich dagegen im einstweiligen Rechtsschutz.
Das Gericht sah diese Verstöße als allerdings ausreichend an, um berechtigte Zweifel an seiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu begründen. Dabei müssen die tatsächlichen Feststellungen der Fahrerlaubnisbehörde den Eignungsmangel als naheliegend erscheinen lassen. Bedenken in diesem Sinne verlangen tatsächliche Hinweise auf Umstände, die für die Verkehrssicherheit in so hohem Maße bedeutsam sind, dass die bisher für die Eignungsbeurteilung zu Grunde liegenden Tatsachen fachlich überprüft werden müssen (durch eine MPU).
Dies verdeutlicht, dass beharrliches Fehlverhalten im Straßenverkehr, selbst wenn es sich um scheinbar kleinere Verstöße handelt, schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Titelbild Quelle: DALL·E von OpenAI generiert