Die MPU ist eine Medizinisch Psychologische Untersuchung. Diese Untersuchung besteht aus einem medizinischen und zwei psychologischen Teilen.
Ein Arzt befragt Sie orientierend zu den Gründen der MPU und zu Ihrer medizinischen Vorgeschichte. Welche Vorerkrankungen eine Rolle spielen, ob Sie Medikamente einnehmen mussten oder auch einnehmen, ob Sie operiert wurden. Er untersucht Sie körperlich und führt eine Blutennahme durch oder veranlasst eine Urinprobe oder Haaranalyse.
Die zweiteilige psychologische Untersuchung besteht aus den Leistungstests (stark vereinfacht gesagt, den Reaktionstests) und aus dem Gespräch mit der Psychologin. Dieses Gespräch nennt man Exploration. Die Exploration ist die höchste Hürde bei der Begutachtung, da es hier im Wesentlichen darum geht, dass Sie deutlich machen können, warum Sie wieder geeignet sind, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Zudem müssen Sie zu allen Tatzeiten und auch zu Ihrer persönlichen Geschichte Angaben machen können. Sie müssen deutlich machen können, was sich seit Ihrer Auffälligkeit mit Entziehung der Fahrerlaubnis positiv verändert hat.
Natürlich kann man sich alleine auf die MPU vorbereiten. Allerdings sollte man sich mit entsprechenden Sachbüchern eindecken und auch durcharbeiten. Es reicht nicht aus, lediglich den Ablauf einer MPU zu kennen. Vielmehr muss man sich intensiv mit seiner eigenen Geschichte und den Gründen der Entwicklung einer Fahreignungsproblematik auseinandersetzen. Wie kam es dazu? Warum meinen Sie, dass Sie wieder geeignet sind.
In Abhängigkeit von der Schwere der zugrunde liegenden Problematik sollte allerdings fachliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Oftmals neigen Betroffene dazu, sich nur oberflächlich mit den zugrunde liegenden Problemen auseinanderzusetzen. Wenn sie einen Baum sehen, reicht es eben nicht aus, nur von einem Baum zu sprechen. Gut wäre es, wenn Sie den Baum auch benennen könnten. Handelt es sich um Nadelbaum oder einen Laubbaum, eine Fichte, eine Lärche oder eine Eibe bzw. eine Kastanie, eine Eiche, eine kaukasische Flügelnuss oder einen Trompetenbaum. Sie müssen schon genau hinsehen. So verhält es sich auch mit Ihrer persönlichen Geschichte, der Entwicklung und den eingetretenen Veränderungen und Ihren Vorsätzen für die Zukunft. Wer allgemein bleibt, wird kaum bestehen können, sondern kann nur auf einem guten Weg sein.
Zum einen müssen Sie mit den Verwaltungskosten der Behörde rechnen und zum anderen mit den tatsächlichen Kosten der Begutachtung, die von der MPU Begutachtungsstelle erhoben werden.
Die Kosten einer MPU hängen natürlich von der bzw. den Fragestellungen und dem tatsächlichen Aufwand bei der Begutachtung ab. Seit August 2018 haben die MPU Begutachtungsstellen die Möglichkeit, die Kosten nach Aufwand selbst festzulegen. Die Bindung an § 6f des Straßenverkehrsgesetzes ist entfallen. Die meisten Betroffenen haben nur eine Fragestellung (Alkohol oder Drogen oder Verkehr/Punkte). Es gibt aber auch Betroffene mit zwei oder drei Fragestellungen für die MPU. Zudem muss man mit Laborkosten rechnen bei Betroffenen, die eine MPU machen müssen wegen Alkohol und/oder Drogenfahrten.
Orientierend kann man sagen, dass für eine Begutachtung 350 € und 750 € und selten auch deutlich mehr zu rechnen ist. Hinzu kommen die Kosten für Laboruntersuchungen in Höhe von etwa 80 - 250 €.
Sollten Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, so fallen hier weitere Kosten nach Aufwand an. In der Regel reicht es aus, an einem Gruppenseminar teilzunehmen, am besten kombiniert mit 1 - 2 Stunden Einzelgespräch.
Die Teilnahme an einem MPU Gruppenseminar hat den Vorteil, dass man Kosten sparen kann. Eine Einzelstunde bei einem Verkehrspsychologen oder Verkehrsmediziner kostet zwischen 100 € und 250 €. In der Regel sind bei vorbereiteten Betroffenen 3 - 5 zur Vorbereitung erforderlich. Nicht vorbereitete Betroffene benötigen in der Regel 10 Stunden. Da können schnell mehr als 2.000 € zusammenkommen.
Gruppenseminare bieten den Vorteil, dass diese günstiger angeboten werden können. Nichts desto trotz erhält man hier die Möglichkeit Grundsätze der Begutachtung zu verstehen und sich auch mit seinem eigenen Fall zu beschäftigen. Man sollte darauf achten, dass die Gruppen nicht zu groß sind, da dann weniger Zeit für einen selbst bleibt. Insbesondere sollte man die Gelegenheit bekommen, selbst formulieren zu können.
Gruppenseminare sind für Betroffene mit mehreren Problemfeldern eher nicht zu empfehlen, da es schwierig sein dürfte, insbesondere auf auf Problemkreise Alkohol/Drogen und Verkehr/Punkte einzugehen. Überlegenswert ist eine Teilnahme an einem Gruppenseminar, um dann die noch notwendigen Einzelstunden reduzieren zu können.
Abstinenznachweise kommen nur für die Betroffenen in Betracht mit Alkohol bzw. Drogen-Fragestellungen. Verkehrspsychologen und Verkehrsmediziner haben im Laufe der Jahre Standards der Begutachtung entwickelt. Dazu gehören auch die Standards für Abstinenznachweise, die durch die Hypothese CTU (chemisch toxikologische Untersuchung) bestimmt werden. Diese Voraussetzungen betreffen die Formalitäten der Abstinenzuntersuchungen. Bei der Entscheidung, Abstinenz nachweisen zu wollen, sollten Sie unbedingt einen Anbieter wählen, der mit einem für forensische Zwecke zertifizierten Labor zusammenarbeitet. Nur solche Untersuchungen werden von den MPU Begutachtungsstellen anerkannt. Sie können also nicht einfach zu Ihrem Hausarzt gehen und sich von ihm untersuchen lassen, es sei, der Hausarzt selbst erfüllt die Begutachtungskriteren. Dazu gehört auch, dass er sich hinsichtlich der Abstinenznachweise hat zertifizieren lassen.
Also, Sie müssen mit einem Anbieter einen Abstinenz-Vertrag schließen, aus dem sich ergibt, wie viele Abstinenznachweise in welchem Zeitraum durchzuführen sind, was passiert, wenn Sie zu einer Untersuchung nicht erscheinen (Abbruch!), dass Sie zu unregelmäßigen Zeiten einbestellt werden können, die für Sie nicht vorhersehbar sind etc.
Die Abstinenzdauer ergibt sich aus den einzelnen Regelungen zu den diagnostischen Kriterien für Alkohol und Drogen. Beim Alkohol und bei den Drogen werden Sie vom Verkehrspsychologen in "diagnostische Gruppen" eingeordet, abhängig von dem zugrundeliegenden Problem. Beim Alkohol gibt es beispielsweise die Gruppen Alkoholabhängigkeit, Trennung des Alkoholkonsums von der Teilnahme am Straßenverkehr nicht möglich, Alkoholgefährdung, entsprechend den Gruppen bei zugrundeliegendem Drogenproblem Drogenabhängigkeit, fortgeschrittene Drogenproblematik und Drogengefährdung (als zusätzliche Sondergruppe gibt es die des gelegentlichen Cannabiskonsums).
Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass ein Abstinenznachweis von 12 Monaten bedeutet, dass Sie auf der sicheren Seite sind. Sollten Sie 6 Monate Abstinenz nachweisen wollen, so sollte man genau hinsehen. Genau sollte man auch hinsehen, ob Sie die Auffassung vertreten, es liege eine Alkoholabhängigkeit vor, da sie in diesem Fall keine Abstinenz nachweisen müssen, da sie Ihren Alkoholkonsum auf ein Maß reduzieren müssen, welches als risikoarmer Konsum bezeichnet wird (24 Gramm Alkohol pro Tag an höchsten 5 Tagen in der Woche bei Männern, Frauen die Hälfte). Den reduzierten Alkoholkonsum kann man durch eine etG-Haaranalyse nachweisen.
Verkehrsmediziner und Verkehrspsychologen haben im Laufe der Jahre Standards der MPU Begutachtung entwickelt. Hier kann ich Ihnen nur eine orientierende Übersicht geben.
Verkehrspsychologen reden von Hypothesen, die Sie erfüllen müssen, um einer bestimmten Problemstufe zugeordnet werden zu können. Bei Drogen kann es ein gelegentlicher Cannabiskonsum, eine Drogengefährdung, eine fortgeschrittene Drogenproblematik und eine Drogenabhängigkeit sein. Dabei handelt es sich sozusagen um "diagnostische Eingruppierungen", die der Verkehrspsychologe aufgrund der ihm bekannten Angaben der Straßenverkehrsakte und aufgrund des mit Ihnen geführten Gesprächs vornimmt. Kennt der Verkehrspsychologe die diagnostische Gruppe, weiß er, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um positiv begutachtet werden zu können.
Als erste Hürde müssen die Voraussetzungen der "Null-Hypothese" erfüllt sein. Das bedeutet, dass Sie in dem Gespräch so weit offen sein müssen, dass er die für die Begutachtung notwendigen Angaben erhalten kann. Das, was Sie sagen, darf zudem nicht widersprüchlich sein und auch nicht den bekannten Angaben der Straßenverkehrsakte widersprechen. Zudem dürfen Ihre Angaben nicht den wissenschaftlichen Erkenntnissen oder dem Erfahrungswissen des Sachverständigen widersprechen. An dieser Hürde scheitern sehr häufig Betroffene.
Haben Sie die Hürde der "Null-Hypothese" genommen, so geht es darum, konkret in Erfahrung zu bringen, ob und in welcher Tiefe Sie sich mit Ihrer persönlichen Geschichte auseinandergesetzt und was sich darauf gelernt haben. Warum sind Sie der Auffassung, wieder geeignet zu sein, für die Teilnahme am Straßenverkehr. Dass Sie den Führerschein benötigen ist zwar schön, wird Sie argumentativ aber nicht in die Nähe des Führerscheins bringen. Es ist ein so genanntes externes Motiv, was nur so lange hält, wie Sie den Führerschein nicht haben. Vielmehr geht es bei der Begutachtung darum, ihre "internen Motive" kennenzulernen. Was führte dazu, dass Sie entschieden haben, abstinent bleiben zu wollen? Welche (positiven) Erfahrungen konnten Sie in der Zeit seit der Abstinenz bis zur MPU-Begutachtung sammeln? Was bedeutet das für Sie? Wie schätzen Sie Ihr Rückfallrisiko ein? Wie kommen Sie dazu? Halten Sie einen Rückfall für möglich? Und so weiter.
Die Gruppenseminare finden derzeit in Essen statt. Weitere Seminarorte sind in Vorbereitung.
Einzelvorbereitungen können nach Absprache vor Ort, in meinen Büroräumen in Essen oder telefonisch stattfinden.