Bild Begutachtungsstandards MPU Drogen

Begutachtungsstandards

Ein paar Worte möchte ich zu den Begutachtungsstandards verlieren, die in den Beurteilungskriterien – Urteilsbildung in der Fahreignungsdiagnostik niedergelegt sind, erschienen 2013 in der 3. Auflage im Kirschbaum Verlag, 

herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin.

Übrigens, die 4. Auflage wird im Oktober 2022 nach 9 Jahren erscheinen. ich bin schon gespannt auf die Neuerung, die es bei der MPU Vorbereitung zu beachten gilt.

Bei diesem Buch handelt es sich um ein Fachbuch für Verkehrspsychologen bzw. Verkehrspsychologinnen und VerkehrsmedizinerINNEN. Betroffenen hilft dieses Buch nicht, weil die Materie zu komplex ist und sie sich dann nur mit der Frage beschäftigen, wie Gutachter begutachten und nicht mit sich selbst! Dennoch möchte ich einige Basics vorstellen, weil viele Betroffene schon in einer sehr frühen Phase der Begutachtung an allgemeinen Voraussetzungen der so genannten „Null-Hypothese“ scheitern und nicht verstehen, woran sie gescheitert sind. Wie gesagt, bitte keine Fachbegriffe für das Gespräch merken.

Die Null-Hypothese ist eine Grundannahme

mpu hypothesen

Man könnte meinen, das sei nicht viel, schließlich sind es nur zwei Voraussetzungen, die sich dieser Grundannahme entnehmen lassen:

  • Die Befunde konnten erhoben werden
  • und diese sind für die Befundwürdigung verwertbar.

Diese Voraussetzungen werden jedoch leider zu oft unterschätzt. Damit nicht jeder Gutachter selbst überlegen muss oder entscheiden kann, was unter diesen beiden in der Grundannahme genannten Voraussetzungen zu verstehen sein soll, wurden so genannte „Beurteilungskriterien“ zur näheren Bestimmung dieser Hypothese formuliert.

Diese Grundannahme (Null-Hypothese) sagt letztlich Folgendes:

  • Du musst situationsangemessen mitarbeiten. Falls Du gar nicht mitarbeitest oder Du beispielsweise häufig bewusst ausweichend antwortest, können schon keine Befunde erhoben werden; ebenso wenig hilfreich sind natürlich Beschimpfungen bzw. Drohungen oder Bestechungsversuche.
  • Deine Angaben dürfen sich nicht widersprechen. Beispielsweise passen Deine Angaben zu Deinem Alkoholkonsum nicht zum Verhalten am Tattag oder Du musst wiederholt gemachte Angaben korrigieren, weil diese zu den späteren Angaben widersprüchlich sind.
  • Deine Angaben dürfen nicht der Aktenlage oder dem gesicherten Erfahrungswissen des Gutachters widersprechen oder wissenschaftlichen Erkenntnissen widersprechen. Viele Betroffene glauben oder haben das Bedürfnis, sich für die Vergangenheit „gut dastehen“ zu lassen. Sie befürchten, wenn sie ihr Verhalten in der Vergangenheit offen darstellen, also zum Beispiel den tatsächlichen Alkoholkonsum angeben, schlechter dazustehen. Tatsache ist jedoch, dass Gutachter einerseits schon aus der Blutalkoholkonzentration auf die von Dir getrunkene Alkoholmenge schließen können. Selbst wenn Du mit „nur“ 0,5 oder 0,6 ‰ aufgefallen sein solltest, ist es wichtig, sich den genauen Trinkverlauf anzusehen und die Zeit bis zur Blutentnahme zu berücksichtigen. Es kann rein rechnerisch schon nicht sein, wenn Du angibst, nur eine Flasche Bier getrunken zu haben bei einer ermittelten Blutalkoholkonzentration von 0,5 ‰, wenn seit Trinkende beispielsweise 3 Stunden vergangen sind. Falls Du bei höheren Blutalkoholkonzentrationen Dich tatsächlich nicht mehr an die von Dir getrunkenen alkoholischen Getränke erinnerst, dann musst Du Dir allerdings die Mühe machen und die unterschiedlichen Getränke und Trinkmengen schätzen, damit der Gutachter Deine Angaben mit den Messwerten aus der Akte abgleichen kann. Passen Deine Angaben nicht zu dem bestimmten Promillewert, sind Deine Angaben unglaubhaft und die Wahrscheinlichkeit zu „bestehen“ ist gering.

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